Finanzierung der Lerntherapie

Integrative Lerntherapien sind kostenpflichtig. Therapieverträge werden für einen Monat geschlossen und verlängern sich automatisch, falls nicht eine Kündigung zum Monatsende bis zum 15. des laufenden Monats erfolgt. Die Finanzierung einer Lerntherapie erfolgt im Regelfall über die Familie.
Es gibt unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit die Kosten für eine Lerntherapie übernehmen zu lassen. Gerne informieren wir Sie dazu in einem Beratungsgespräch.

Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)

Wer hat Anspruch?
Eltern oder Kinder und Jugendliche (0-25 Jahre), die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV)
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG
  • Kinderzuschlag

Was wird gefördert?
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können eine ergänzende angemessene Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch die wesentlichen Lernziele erreicht werden können. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Wo kann das Bildungspaket beantragt werden? Bitte erfragen Sie in Ihrem Rathaus, dem Bürgeramt, dem Landratsamt bzw. im Jobcenter den zuständigen Ansprechpartner für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Auch auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie Informationsmaterial und Ansprechpartner.

Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII

Wer hat Anspruch?
Kinder und Jugendliche, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Alter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Kinder und Jugendliche sind von einer seelischen Behinderung bedroht, wenn nach fachlicher Erkenntnis eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Lese - Rechtschreibschwäche und auch Rechenschwäche können bei Kindern und Jugendlichen zu seelischen Leiden und Behinderungen führen.

Wo kann die Eingliederungshilfe beantragt werden?
Die Anerkennung §35a SGB VIII erfolgt durch das Jugendamt, welches sich zur Beurteilung der Situation Stellungnahmen durch Fachleute wie z.B. Psychotherapeuten, Ärzte etc. einholt. Wenn ein Anspruch des Kindes oder des Jugendlichen besteht, dann muss Hilfe gewährt und mit einem speziellen Leistungsanbieter (Duden Institut) ein Hilfeplan aufgestellt und dessen Umsetzung fortlaufend geprüft werden.

Schwerin

Telefon: 0385 7587417
Telefax: 0385 5923690
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