Qualitätsstandards für die Lerntherapie

Die Duden Institute für Lerntherapie arbeiten auf Grundlage hoher Qualitätsstandards. Damit ist gesichert, dass in allen Instituten die Lerntherapie wissenschaftlich fundiert stattfindet. Zudem sind Rahmenbedingungen für die Führung eines Instituts erfasst, die den Anforderungen einer wirksamen Lerntherapie gerecht werden.

Die folgenden Auszüge zeigen, was zu den Qualitätsstandards der Duden Institute gehört:

  • Angebot der integrativen Lerntherapie zur Überwindung von Rechenschwäche, Lese-Rechtschreib-Schwäche und/oder Fremdsprachenlegasthenie (Englisch)
  • Förderung nach individuellem Therapieplan auf Grundlage der Diagnoseergebnisse
  • Erteilung von i.d.R. Einzeltherapie, ansonsten mindestens 50 Prozent aller Therapiestunden als Einzelstunden, ansonsten Arbeit in Kleinstgruppen von maximal drei Kindern
  • Schwerpunkt der Therapie: Entwicklung von Kompetenzen im jeweiligen Problembereich
  • Befähigung zum selbstständigen Lernen durch Vermittlung von Lernstrategien und Arbeitstechniken
  • Verbindung von fachdidaktischen, pädagogischen und psychologischen Inhalten sowie Elementen aus angrenzenden Therapieformen
  • Kontinuierliche und bedarfsgerechte Einbeziehung der Eltern: Im Regelfall erfolgt bei Klienten bis zur 5. Klasse ein Elterngespräch nach jeder Therapiestunde
  • Schriftliche Dokumentation zu jeder Therapiestunde
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine vergleichbare Aus- und Fortbildung
  • Umfangreiche lerntherapeutische Zusatzausbildung
  • Durchführen von Beratungen, Diagnosen und Lerntherapien
  • Sicherstellen einer intensiven Betreuung aller Mitarbeiter/-innen in der Einarbeitungsphase
  • Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung im Prozess der Arbeit
  • Kontinuierliche Supervision
  • Abgeschlossenes Studium im pädagogischen, psychologischen oder erziehungswissenschaftlichen Bereich oder entsprechende Fortbildungen und pädagogische Praxis
  • Lerntherapeutische Zusatzausbildung
  • Teilnahme an Fortbildungen
  • Teilnahme an Supervisionen
  • Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
  • Sauberes, gepflegtes Wohn- oder Geschäftsgebiet
  • Seriöse Anbieter in der direkten Umgebung
  • Gepflegtes Haus
  • Möglichkeiten für behindertengerechtes Arbeiten entsprechend behördlicher Vorgaben
  • Außen: gut sichtbare Beschilderung und Wegführung
  • Innen: intakte Türschilder und klare Wegführung
  • Saubere Wände, Fußböden, Fenster und Toiletten
  • Vorlage eines Mietvertrages oder einer behördlichen Genehmigung aus dem/der eine Nutzung der Räume für Unterrichts- oder Therapiezwecke hervorgeht
  • Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses, Vorhandensein eines Verbandskastens nach DIN 13157
  • Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Institut
  • Prüfung aller elektrischen Geräte im Institut nach DGUV Vorschrift 3 und Nachweis darüber (alle zwei Jahre)
  • Vorhandensein einer Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096, Aushang einer Brandschutzordnung Teil A
  • Prüfung aller Feuerlöscher im Institut und Nachweis darüber (alle zwei Jahre)
  • Rauchverbot im Institut