Finanzierung einer Lerntherapie

Wer trägt die Kosten für die Lerntherapie?

In der Regel tragen die Eltern die Kosten für eine Lerntherapie.

An den Duden Instituten in Hamburg werden außerdem behördlich geförderte Lerntherapien durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf eine außerschulische Förderung (AUL) oder einer Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) gestellt werden. Wird der Antrag für eine dieser Maßnahmen bewilligt, trägt das ReBBZ oder das Jugendamt die Kosten für eine Lerntherapie.

Außerschulische Förderung (AUL)
Eine AUL ist eine Hilfe für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Bereich Lesen und/oder Rechtschreiben (Lese-Rechtschreibschwäche) oder im Bereich Rechnen (Rechenschwäche/ Dyskalkulie). Eine Verpflichtung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), außerschulische Fördermaßnahmen zu finanzieren, besteht nicht. Eine Kostenübernahme erfolgt nur im jeweils geprüften Einzelfall und regelhaft ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt.

Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Lese-Rechtschreibschwäche und auch Rechenschwäche können bei Kindern und Jugendlichen zu seelischen Leiden bzw. Behinderungen führen. Das geschieht besonders häufig bei schweren Fällen oder spät erkannten Fällen.

Eine seelische Behinderung äußert sich beispielsweise durch Ängste, sozialen Rückzug (keine Freunde), Schulverweigerung oder psychosomatische Symptome (Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Bettnässen usw.). Eine seelische Behinderung kann dazu führen, dass ein altersgerechtes Sozialleben für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht mehr möglich ist. Sie sich völlig zurückziehen, keine Freunde haben und gemobbt werden.

Die Eingliederungshilfe hat zum Ziel, die betroffenen Kinder und Jugendlichen so zu unterstützen, dass Selbstwert und Selbstbewusstsein gefördert und Ängste abgebaut werden. Am Ende einer Lerntherapie sollen die Kinder und Jugendlichen dem Regelunterricht allein folgen können.

Hamburg-Niendorf

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