• Kinder mit einer Rechenschwäche sollten schulrechtlich Kindern mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche gleichgestellt werden, um durch Maßnahmen wie Nachteilsausgleich und Notenschutz genauso entlastet zu werden.
  • Eine gezielte lerntherapeutische Förderung sollte frühzeitig einsetzen. Die Tatsache, dass Kinder mit Lernschwierigkeiten psychosozial stark belastet sind, bestätigt die Notwendigkeit eines lerntherapeutischen Settings bei Rechenschwäche und Lese-Rechtschreib-Schwäche.
  • Beim Auftreten einer somatoformen Störung sollte immer auch ein Zusammenhang zu Lernschwierigkeiten in Betracht gezogen und ggfs. entsprechende Hilfe gewährt werden.
  • Weitere Forschung ist notwendig. Wünschenswert ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Praxiseinrichtungen, die auf wissenschaftlicher Basis arbeiten, und universitären Einrichtungen.