Kinder mit einer Rechenschwäche sollten schulrechtlich Kindern mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche gleichgestellt werden, um durch Maßnahmen wie Nachteilsausgleich und Notenschutz genauso entlastet zu werden.
Eine gezielte lerntherapeutische Förderung sollte frühzeitig einsetzen. Die Tatsache, dass Kinder mit Lernschwierigkeiten psychosozial stark belastet sind, bestätigt die Notwendigkeit eines lerntherapeutischen Settings bei Rechenschwäche und Lese-Rechtschreib-Schwäche.
Beim Auftreten einer somatoformen Störung sollte immer auch ein Zusammenhang zu Lernschwierigkeiten in Betracht gezogen und ggfs. entsprechende Hilfe gewährt werden.
Weitere Forschung ist notwendig. Wünschenswert ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Praxiseinrichtungen, die auf wissenschaftlicher Basis arbeiten, und universitären Einrichtungen.