In der Regel tragen die Eltern die Kosten für eine Lerntherapie. Am Institut in Bonn werden außerdem behördlich geförderte Lerntherapien durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf eine Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) gestellt werden. Wird der Antrag für diese Maßnahme bewilligt, trägt das Jugendamt die Kosten für eine Lerntherapie.
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